Details, Honorar & AGB:

Honorar 

Heilpraktiker für Psychotherapie erbringen Privatleistungen.  

Alle Leistungen sind privat zu zahlen. 
Die Bezahlung erfolgt in bar nach jedem Termin.
Bitte beachte, dass in jedem Fall die nachfolgend genannten Preise zu zahlen sind, die sich an den allgemein üblichen Sätzen der Heilpraktiker für Psychotherapie orientieren. 

Kosten für Psychotherapie sind nach § 4 Nr.14 S.1 UStG von der Umsatzsteuer befreit. 


Erstgespräch zur Besprechung des Anamnesebogens und der Abstimmung der nächsten Schritte in Therapie

60 Minuten: 65 €

60 Minuten: 85 €, je Sitzung
                                      

Bei sehr schwerwiegenden psychischen Problemen, wie z.B. Psychosen, Wahnvorstellungen, schwere Depression, ist es empfehlenswert sich in eine, von den Krankenkassen finanzierte, Psychotherapie bei einer*m zugelassenen Psychologischen Psychotherapeuten*in in Therapie zu begeben.

Anmerkungen zur Abrechnung 

der Psychotherapie

Durch meine staatlich geprüfte Zulassung als Heilpraktikerin für Psychotherapie besteht für privat Krankenversicherte die Möglichkeit, die Kosten bei ihrer Krankenkasse oder ihrer Zusatzversicherung, geltend zu machen.
Bitte rechtzeitig bei der Versicherung bzw. Beihilfe, die genauen Konditionen dazu erfragen.
Eine Kostenerstattung kann bei der Krankenkasse beantragt werden, wenn eine Zusatzleistung über die Übernahme von  Psychotherapeutischen Heilpraktikerkosten abgeschlossen wurde.
Die Behandlung in einer Privatpraxis auf der Grundlage des Heilpraktikergesetzes (HeilprG) kann nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. 
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen leider keine Kosten.
Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit geschaffen, dass Steuerzahler Kosten für außergewöhnliche Belastungen (Aufwendungen für Gesundheit / Gesunderhaltung) gemäß §33 EStG von der Steuer absetzen können. Dazu gehören unter anderem auch die Kosten für Behandlungen durch einen Heilpraktiker.
Vorteile einer privat gezahlten Psychotherapie sind die methodische Freiheit und die damit mögliche Vielfalt.
Das bedeutet, dass alle wirkungsvollen Methoden angewendet werden können, ohne durch einen Leistungskatalog oder Vorgaben eingeschränkt zu sein. 
​Als Selbstzahler hinterlässt man zudem keine Datenspuren bei der Krankenkasse und die Privatsphäre bleibt gewahrt. 

Stornierung eines Termins 

Es kann vorkommen, dass ein vereinbarter Termin nicht eingehalten werden kann. 
Um unnötigen Ärger zu vermeiden, ist es für alle Beteiligten einfacher, 
wenn vor dem vereinbarten Termin rechtzeitig abgesagt wird.


Vielen Dank für dein Verständnis. 
 

  • Bei einer Absage* eines Termins später als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin wird eine Ausfallentschädigung in Höhe von 50 % der Kosten für die Stunde fällig.


  • Bei einer Absage* weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen werden die vollen Kosten für die Stunde berechnet.

 

  • Absage* via SMS, E-Mail oder Anrufbeantworter möglich.